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Schulgeld

Liebe Eltern

Als anerkannte Private Ersatzschule für Grundschule und Gymnasium bekommen wir vom Staat eine finanzielle Förderung. Diese Förderung ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt und fließt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Im Unterschied zu einer Staatlichen Schule, die zu 100% gefördert wird, bekommen wir eine geringere Förderung, die nur ca. 60% unseres Bedarfs abdeckt. Um einen gesicherten Schulbetrieb gewährleisten zu können, sind wir daher auf Schulgeld, Bürgschaften, Baudarlehen und Spenden von Eltern und Förderern angewiesen. Wir möchten alle Kinder in unserer Schule willkommen heißen, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. Daher führen wir mit jeder Familie Einzelgespräche, um eine sozial verträgliche und solidarische Finanzierung zu ermöglichen.

Schule im Aufbau

Die Regensburger Waldorfschule möchte den Schülern neben den Angeboten, z.B. im künstlich-praktischen und musischen Bereich, einen modernen Rahmen bieten, in dem die wirtschaftlichen, technischen und gestalterischen Aspekte unserer heutigen Gesellschaft praktisch und lebensnah erprobt und erfahren werden können. Dies hat natürlich seinen Preis.

Unsere Schule hat im September 2016 ihren Betrieb aufgenommen. Es entstand in den vorhandenen Gebäuden zunächst die „kleine Grundschule“, die dann 2017 mit einem Grundschulneubau ergänzt wird. In den kommenden Jahren wird nach und nach die gesamte Gymnasialstufe gebaut, bis Raum für alle 13 Klassen mit allen erforderlichen Fachräumen geschaffen ist.

Der Staat fördert unser Bauvorhaben zu 60%, das restliche Geld muss der Schulverein selbst aufbringen. Da es sich hierbei um beträchtliche Summen handelt, haben wir viel Zeit und Energie in unseren Finanzplan gesteckt und haben in Zusammenarbeit mit Banken und Investoren folgende Finanzierungsmodelle für die Eltern und Miteigentümer unserer Schule erstellt.

Dieses Modell beinhaltet folgende Elemente

Monatliches Schulgeld

Ein Schulgeld von monatlich 285 €  beinhaltet die Kinderbetreuung bis 13:00 Uhr sowie die verschiedenen Extras, die unsere Waldorfschule den Kindern anbietet. Dazu gehören zwei Fremdsprachen ab der ersten Klasse, Eurythmie und die künstlerisch-praktischen Fächer, die schon ab der Grundschule auf dem Lehrplan stehen. Dieser Betrag kann in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch an die Möglichkeiten der Eltern angepasst werden. (Geschwisterrabatt, siehe Beitragsordnung unten).

Zinslose „Schul-Darlehen“

Dieses zinslose Darlehen in Höhe von 800 € ermöglicht der Schule, die laufenden und nicht staatlich geförderten Kosten zu decken, sowie die waldorfspezifischen Angebote zu finanzieren.

Das Darlehen wird einmalig bei Schuleintritt des Kindes gezahlt und wird nach dem Schulabschluss oder bei frühzeitiger Beendigung des Schulverhältnisses wieder in voller Höhe zurückgezahlt.

Zinslose „Bau-Darlehen“

Wir sind stolz und froh, von Anfang an die Möglichkeit zu haben, unsere Kinder in Räumlichkeiten unterbringen zu können, die den Grundsätzen unserer Pädagogik entsprechen. Da die staatlichen Fördergelder nur 60 % der Baukosten abdecken, ermöglichen uns die Bau-Darlehen, diese Finanzierungslücke bei unserem Bauvorhaben zu schließen. Dieses Darlehen in Höhe von 3000 € wird ebenfalls bei Austritt des Schülers aus der Schule in voller Höhe zurückerstattet. Falls Sie uns dieses Darlehen nicht anbieten können, bieten wir Ihnen folgende Alternative.

Schul-Darlehen – Bau-Darlehen

Möglichkeit 1

Sie sind finanziell abgesichert und beziehen ein Einkommen, welches Ihren Kindern den Schulbesuch erlaubt. Sie zahlen der Schule ein zinsloses Darlehen in Höhe von 3.800 €. Dies wird nach Beendigung des Schulbesuchs ihres Kindes in voller Höhe zurückgezahlt.

Zusätzlichen Optionen:

  • Sie können freiwillig und anonym eine komplette oder eine Teilpatenschaft  für das Schulgeld eines weiteren Kindes übernehmen, dessen Eltern das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können.
  • Sie können jederzeit einen selbstgewählten Betrag an die Schule spenden, welchen Sie mit einer von uns ausgestellten Spendenquittung steuerlich absetzen können. Ergänzend bemerken wir, dass das Schulgeld zu 1/3 steuerlich absetzbar ist.


Zur Beitragsordnung

Möglichkeit 2

Sie nehmen ein Dahrlehen bei Ihrer Hausbank auf, welches sie der Schule zur Verfügung stellen. Der Schulverein prüft aktuell weitere Möglichkeiten.